Autor: Metz |
Der Soll-Ist-Vergleich für die Berechnung zur Rentenanpassung basiert auf der Basis der Rechtsprechung des BAG:
Beispiel: Unverbindliche Berechnung zur RentenanpassungBei Beginn der Rentenzahlung am 01.04.2010 betrug der Verbraucherpreisindex für Deutschland als Basis: 93,2 Der Verbraucherpreisindex entwickelte sich wie folgt:
Steigerung insgesamt 10,2 %. Für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 30.06.2019 waren Anpassungsbeträge in folgender Höhe zu zahlen:
Insgesamt also: 5.979,18 €. Der Beklagte zahlte Anpassungsbeträge für die Zeit vom 01.01.2013 bis zum 30.12.2018 in folgender Höhe:
Also insgesamt 3.813,84 €. |
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