Es ist gefragt worden, ob eine steuerneutrale Realteilung vorliegt, wenn Wirtschaftsgüter unmittelbar in das Gesamthandsvermögen einer neuen Mitunternehmerschaft (Nachfolgegesellschaft) übertragen werden.
Nach der Gesetzesbegründung zum UntStFG (BT-Drucksache 14/6882) ist die steuerneutrale Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter bei Fortsetzung des unternehmerischen Engagements in anderer Form mit diesen Wirtschaftsgütern gewollt. Hiernach ist auch ein unternehmerisches Engagement einiger bisheriger Unternehmer in Form einer neuen Mitunternehmerschaft nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist nur, dass die Wirtschaftsgüter nicht (auch nicht kurze Zeit später) in ein Privatvermögen überführt werden.
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