OFD Berlin - Verfügung vom 03.04.2003 St 128 - S 2303 - 3/02
OFD Berlin - Verfügung vom 03.04.2003 (St 128 - S 2303 - 3/02) - DRsp Nr. 2008/83162
OFD Berlin, Verfügung vom 03.04.2003 - Aktenzeichen St 128 - S 2303 - 3/02
DRsp Nr. 2008/83162
§ 50 a EStG Steuerabzug gem. § 50 a Abs. 4 EStG
Die Prüfung des Rechnungshofs von Berlin zur Behandlung des Steuerabzugs bei beschränkt Steuerpflichtigen gem. § 50a Abs. 4EStG hat keine wesentlichen Beanstandungen ergeben.
Gleichwohl bittet die OFD,
bei verspätetem Eingang der Steueranmeldungen verstärkt die Festsetzung von Verspätungszuschlägen zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung unter Nutzung des Verfügungsteils des Vordrucks zur Anmeldung des Steuerabzugs nach § 50 aEStG (Punkt 3) aktenkundig zu machen.
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