Von den Vertretern der obersten FinBeh des Bundes und der Länder ist die Frage erörtert worden, ob im Fall der unentgeltlichen Übertragung eines Gebäudes im Privatvermögen (vorweggenommene Erbfolge) der Einzelrechtsnachfolger unter Anwendung von § 11d EStDV Sonderabschreibungen nach § 3 Satz 2 Nr. 1 FördG geltend machen kann, soweit sie der Rechtsvorgänger nicht in Anspruch genommen hat.
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