Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Warentermingeschäften hat das Bundesministerium der Finanzen - unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder - mit Schreiben vom 10.04.2000 dem Bundesverband deutscher Banken e.V. folgendes mitgeteilt:
1. Future-Kontrakt
Future-Kontrakte sind bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Liefer- bzw. Annahmeverpflichtung als Differenzgeschäft zu behandeln. Ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch liegt nicht vor.
2. Optionen auf Warenterminkontrakte
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