In letzter Zeit werden vermehrt Fragen zur einkommenstl. Behandlung von Rückabwicklungen von Grundstückskaufverträgen gestellt. Diesen Fragen liegt regelmäßig folgender Beispielssachverhalt zugrunde:
Der Stpfl. A hatte im Januar 1999 ein Mietwohngrundstück zum Kaufpreis von 2 Millionen DM erworben. Die Anschaffungsnebenkosten (Notar, Grundbuch, GrESt) beliefen sich auf 80 000 DM. A erklärte in den Jahren 1999 und 2000 folgende Vermietungseinkünfte, die bestandskräftig veranlagt sind:
Veranlagungszeitraum 1999 | Veranlagungszeitraum 2000 | |
Mieteinnahmen | 80 000 DM | 90 000 DM |
Schuldzinsen | ./. 70 000 DM | ./. 60 000 DM |
Gebäude-AfA | ./. 30 000 DM | ./. 30 000 DM |
Sonstige WK | ./. 10 000 DM | ./. 10 000 DM |
Verlust | ./. 30 000 DM | ./. 10 000 DM |
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