OFD Berlin - Verfügung vom 06.07.2000
S 2121

OFD Berlin - Verfügung vom 06.07.2000 (S 2121) - DRsp Nr. 2008/84519

OFD Berlin, Verfügung vom 06.07.2000 - Aktenzeichen S 2121

DRsp Nr. 2008/84519

Nebenberufliche Kirchenmusiker (Organisten)

Von den Vertretern der obersten FinBeh des Bundes und der Länder ist die Frage erörtert worden, ob an den Begriff der künstlerischen Tätigkeit i. S. des § 3 Nr. 26 EStG dieselben Anforderungen zu stellen sind wie an den Begriff der künstlerischen Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Nach dem Ergebnis der Erörterung sind für die Anerkennung einer nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit die gleichen strengen Anforderungen wie an die hauptberufliche künstlerische Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu stellen.

Nebenberufliche Kirchenmusiker (Organisten) üben eine künstlerische Tätigkeit i. S. von § 18 EStG aus, entsprechende Entschädigungen können deshalb bis zur Höhe (bis VZ 1999) von 2 400 DM im Kj (ab VZ 2000: 3 600 DM) nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei bleiben.