OFD Berlin - Verfügung vom 09.05.2000
S 2269

OFD Berlin - Verfügung vom 09.05.2000 (S 2269) - DRsp Nr. 2008/84858

OFD Berlin, Verfügung vom 09.05.2000 - Aktenzeichen S 2269

DRsp Nr. 2008/84858

§ 32b EStG Europagehalt von Lehrern an Europäischen Schulen im Ausland

Ab 1.1.1995 ist die VO über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Direktoren und Lehrer bei den Europäischen Schulen im Ausland v. 18.8.1995 (BStBl I S. 416) zu beachten.

Nach der VO sind die Zulagen, die den Direktoren und Lehrern der in Anwendung des Protokolls über die Gründung Europäischer Schulen v. 13.4.1962 (BGBl 1969 I S. 1301) im Ausland gegründeten Schulen aufgrund der Vorschrift des Status des Lehrerpersonals der Europäischen Schulen in der jeweils gültigen Fassung gezahlt werden, von der ESt befreit.

Die vorgenannten Zulagen unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG (vgl. hierzu auch BFH-Urt. v. 15.12.1999, Az. I R 80/98).