Gemäß § 4 Nr. 18 Satz 1 Buchstabe c UStG sind die Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind, umsatzsteuerfrei, wenn die Entgelte für die in Betracht kommenden Leistungen hinter den durchschnittlich für gleichartige Leistungen von Erwerbsunternehmen verlangten Entgelten zurückbleiben.
Das Landesjugendamt, Abteilung III - Kostenfragen, teilte mit Schreiben vom 6.9.2002 - LJA III A 4 - die Durchschnittswerte der gewerblichen Anbieter mit.
Die Durchschnittswerte für privat-gewerbliche Anbieter wurden per Stichtag 17.7.2002 ermittelt und betragen im Kalenderjahr 2002 für Leistungen nach
§§ 27 | Absatz 3 und 35a SGB VIII (Ambulante psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) | 66,50 € |
§ 30 | SGB VIII (Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer) | 38,55 € |
§ 31 | SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe) | 38,56 € |
§ 35 | SGB VIII (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) | 40,40 € |
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