Die OFD Kiel hat mit Verfügung vom 03.07.2003 - S 2252 A - St 231 u.a. einen Katalog mit Definitionen von Begriffen verschiedener Anlageformen in ABC-Form bekanntgemacht. Als Arbeitshilfe wird nachfolgend dieses ABC leicht modifiziert wiedergegeben.
siehe unter Optionen
In Erwartung eines sich zukünftig in einer bestimmten Bandbreite (Range) bewegenden Aktienkurses bzw. Indexstandes, bieten Bandbreitenzertifikate dem Anleger die Möglichkeit, innerhalb einer durch Start- und Stoppmarke definierten Kursspanne überproportional an der Entwicklung des jeweiligen Basiswertes zu partizipieren. Liegt der am Bewertungstag festgestellte Schlusskurs jedoch unterhalb der Startmarke, so wird durch das Zertifikat lediglich die tatsächliche Kursentwicklung des Basiswerts nachgebildet. Im Falle einer Notierung über der Stoppmarke, erhält der Anleger am Laufzeitende einen festen maximalen Rückzahlungsbetrag, ohne an weiteren Kurssteigerungen teilnehmen zu können.
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