OFD Berlin - Verfügung vom 19.01.2004
St 125 - S 2118 b - 2/03

OFD Berlin - Verfügung vom 19.01.2004 (St 125 - S 2118 b - 2/03) - DRsp Nr. 2008/87539

OFD Berlin, Verfügung vom 19.01.2004 - Aktenzeichen St 125 - S 2118 b - 2/03

DRsp Nr. 2008/87539

§ 2b EStG; Renten- oder Lebensversicherungs-Modelle als „ähnliche Modelle”

Zu den in RdNr. 11/12 des BMF-Schreibens vom 22.08.01 (EStGK Bln § 2b EStG 1) angesprochenen Renten- oder Lebensversicherungs-Modellen vertritt die OFD im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen folgende Auffassung:

  • Ein Renten- oder Lebensversicherungs-Modell, dessen Konzept modellhafte Bedingungen anbietet, z. B. die vollständige oder teilweise Kreditfinanzierung einer Einmalzahlung, ist ein „ähnliches Modell” i.S.d. § 2b EStG (beispielsweise das Angebot der Sicherheits-Kompakt-Rente der Schnee-Gruppe, vgl. Nr. II 2 OFD Berlin vom 30.01.01, EStGK Bln § 22 EStG 2.1002). Ob der Steuerpflichtige von Teilen des Angebots nicht oder nur abgewandelt Gebrauch macht, ist dabei unerheblich. Liegt eine Beteiligung an einem Modell vor, sind die weiteren Tatbestandsmerkmale des § 2b EStG zu prüfen.