OFD Berlin - Verfügung vom 23.02.2000
St 116 - G 1427 - 1/98

OFD Berlin - Verfügung vom 23.02.2000 (St 116 - G 1427 - 1/98) - DRsp Nr. 2008/81920

OFD Berlin, Verfügung vom 23.02.2000 - Aktenzeichen St 116 - G 1427 - 1/98

DRsp Nr. 2008/81920

Vororganschaftliche Verluste in einem mehrstufigen Organkreis

Es ist gefragt worden, wie folgender Sachverhalt gewerbesteuerlich zu beurteilen ist:

Eine Kapitalgesellschaft (B), die bisher Organträger mehrerer Organgesellschaften (C1, C2 und C3) war und eigene Verluste nach § 10 a GewStG hatte, trat in ein Organschaftsverhältnis zum Organträger (A). Fraglich ist, wie in diesem Fall die Zurechnung von Gewerbeerträgen im Organkreis vorzunehmen ist. Die Entscheidung darüber ist von Bedeutung für den Verlustvertrag nach § 10 a GewStG, der Unternehmensgleichheit voraussetzt:

  • Bei stufenweiser Zurechnung erhöhen die Erträge der unteren Organgesellschaften C1, C2 und C3 den Ertrag der Gesellschaft B. Sie können auch mit vororganschaftlichen Verlustvorträgen der Gesellschaft B verrechnet werden.

  • Wird die Zurechnung dagegen unmittelbar beim Organträger A vorgenommen, kann die Gesellschaft B nur eigene Erträge mit dem vorgetragenen Verlust verrechnen.