Entgegen meinem Runddruck ESt-Nr. 450 vom 08.01.03 wird die steuerliche Behandlung von anschaffungsnahen Aufwendungen nicht wie geplant durch das Steuerver- günstigungsabbaugesetzt (StVergAbG) geregelt. Zu dieser Problematik wird ein BMF - Schreiben unter Beachtung der neuen BFH - Rechtsprechung ergehen, welches voraussichtlich im Mai veröffentlicht werden wird.
Die OFD Berlin hat keine Bedenken, wenn im Vorgriff auf das BMF - Schreiben in dringenden Einzelfällen entsprechend der BFH - Rechtsprechung entschieden wird. In den übrigen Fällen bittet die OFD das BMF - Schreiben abzuwarten, eine Aussetzung der Vollziehung kann gewährt werden.
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