Das Bundesamt für Finanzen hat mit Schreiben vom 29.08.2003 (BStBl 2003 I S. 428) die Familienkassen über die nachfolgenden Änderungen, die für die Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen entsprechend gelten, unterrichtet:
Der BFH hat mit seinen Urteilen vom 19. August 2002 (BStBl 2003 II S. 88 und 91) entschieden, dass bei der Prüfung der Frage, ob ein volljähriges behindertes Kind „außerstande ist, sich selbst zu unterhalten”, dessen Vermögen nicht zu berücksichtigen ist.
Die Rechtsgrundsätze dieser Urteile sind über die entschiedenen Einzelfälle hinaus für alle volljährigen behinderten Kinder anzuwenden.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|