Bei einem sog. Mietpool werden zunächst Eigentumswohnungen von verschiedenen Eigentümern zu Allein- oder Bruchteilseigentum erworben. Die Erwerber bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des WEG.
Daneben wird eine Vereinbarung über einen Mietpool abgeschlossen. An diese Vereinbarung sind die Eigentümer für eine bestimmte Zeit (z. B. 5 Jahre) gebunden, danach kann der Vertrag gekündigt werden. In der Regel wird von dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft auch der Mietpool verwaltet.
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