Ab dem VZ 1999 gilt für Beerdigungskosten eine Angemessenheitsgrenze von 13.000 DM. Die sonstigen Voraussetzungen sind weiterhin zu beachten.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|