OFD Berlin - Verfügung vom 30.11.2000
St 127 - S 1301 - Fra 2/82

OFD Berlin - Verfügung vom 30.11.2000 (St 127 - S 1301 - Fra 2/82) - DRsp Nr. 2008/80835

OFD Berlin, Verfügung vom 30.11.2000 - Aktenzeichen St 127 - S 1301 - Fra 2/82

DRsp Nr. 2008/80835

DBA Berücksichtigung der französischen Steuergutschrift („avoir fiscal”) für aus Frankreich stammende Dividenden bei den deutschen Steuerfestsetzungen sowie Fiskalausgleich ; Bezug 1. EStG-Kartei Berlin DBA Frankreich Nr. 9 2. Schnellmitteilung vom 21.07.00 - Az. w.o. -

Aufgrund der Änderungen des französischen Rechts bei der Gewährung der in- und ausländischen Aktionäre französischer Kapitalgesellschaften gewährten Steuergutschrift weist die OFD auf Folgendes hin:

Bis einschließlich 1997 wurde die französische Steuergutschrift den in Deutschland ansässigen Aktionären einheitlich in Höhe von 50 v.H. der gezahlten Bruttodividende gewährt. Bei einer Kapitalgesellschaft als Dividendenempfängerin wurde (und wird) die Steuergutschrift nach Artikel 9 Abs. 4 DBA/Frankreich nicht gewährt, wenn sie zu mindestens 10 v.H. an der ausschüttenden französischen Gesellschaft beteiligt ist, da Schachteldividenden gemäß Artikel 20 Abs. 1 Buchstabe a DBA/Frankreich in Deutschland von der Besteuerung freigestellt sind.