Der BFH hat mit dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 31.5.2005, Az.:
Einsprüche, die sich auf o. g. Verfahren stützen, ruhen gemäß § 363 Abs. 2 S. 2 AO.
Vor dem FG Rheinland-Pfalz waren zwei Verfahren (
Das FG Rheinland-Pfalz hat in beiden Verfahren die Klage abgewiesen. Gegen beide Urteile wurde zwischenzeitlich Revision eingelegt (
Einsprüche, die sich auf o. g. Verfahren stützen, ruhen gemäß § 363 Abs. 2 S. 2 AO.
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