Im Folgenden veröffentlicht die OFD den überarbeiteten Leitfaden zur steuerlichen Behandlung von Abfindungsleistungen. Der mit Verfügung vom 17.04.2000 veröffentlichte Leitfaden ist damit überholt.
Neu eingefügt wurden insbesondere Ausführungen zu folgenden Punkten:
Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Erreichen der Altersgrenze (Tz. II.2.4.2)
Zusätzliche Entschädigungsleistungen des Arbeitgebers aus sozialer Fürsorge (Tz. III.2.1.3.1)
Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit (Tz. III.2.2)
Ergänzende Hinweise zur Veranlagung (Tz. VI).
Die sich durch das BMF-Schreiben vom 24.05.2004 (BStBl 2004 I S. 505, berichtigt in BStBl 2004 I S. 633) ergebenden Änderungen wurden berücksichtigt.
Im Übrigen wurden die DM-Beträge durch EUR-Beträge ersetzt.
Die Anlage 1 wurde ebenfalls überarbeitet.
Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses sind nach § 3 Nr. 9 EStG bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei. Der diese Höchstbeträge übersteigende Teil der Abfindungen ist ermäßigt zu besteuern, wenn er die Voraussetzungen nach § 34 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 2 Nr. 2 (§ 24 Nr. 1) oder § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG erfüllt.
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