OFD Chemnitz - Verfügung vom 07.06.2006
S 7106 - 82/4 - St 23

OFD Chemnitz - Verfügung vom 07.06.2006 (S 7106 - 82/4 - St 23) - DRsp Nr. 2008/90822

OFD Chemnitz, Verfügung vom 07.06.2006 - Aktenzeichen S 7106 - 82/4 - St 23

DRsp Nr. 2008/90822

Umsatzsteuerliche Behandlung der Vergütungen für Standortvermietungen bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Die Gültigkeit der Bezugsverfügung ist versehentlich ausgelaufen. Die Verfügung wird daher erneut bekannt gegeben.

Umsatzsteuerliche Behandlung der Vergütung für Standortvermietungen bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Mobilfunkbetreiber mieten im Rahmen des Netzaufbaus flächendeckend Standorte an (im Staatsbesitz befindliche land- und forstwirtschaftliche Flächen, Kirchtürme, landwirtschaftlich genutzte Flächen, etc.), um dort Funkstationen errichten zu können. Die umsatzsteuerliche Beurteilung der Vergütung für Standortanmietungen bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts und bei Landwirten wurde mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Danach bittet die OFD folgende Rechtsauffassung, die auf alle offenen Fälle anzuwenden ist, zu vertreten:

1. Standortvermietung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts

Sofern das überlassene Grundstück nicht einem bereits bestehenden Betrieb gewerblicher Art oder einem landwirtschaftlichen Betrieb der juristischen Person zugeordnet ist, begründet die bloße Vermietung als vermögensverwaltende Tätigkeit keine Unternehmereigenschaft der juristischen Person des öffentlichen Rechts und ist daher nicht steuerbar.