Beiliegend übersendet die OFD das Merkblatt zur Reform des steuerlichen Spendenrechts. Dieses wird in einer Auflage von je 1.000 Stück an die Finanzämter ausgeliefert.
Die OFD bittet, das Merkblatt an geeigneter Stelle im Finanzamt auszulegen und auf Anforderung den in Frage kommenden Personen auszuhändigen bzw. zu übersenden. Ein genereller und zentraler Versand an alle steuerbegünstigten Körperschaften ist nicht vorgesehen.
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Mit Wirkung ab dem 01.01.2000 wurden Teile des steuerlichen Spendenrechts neu geregelt. Die Reform betrifft zunächst die gemeinnützigen Körperschaften, die schon nach bisherigem Recht spendenbegünstigt sind. Darüber hinaus werden aber auch zahlreiche Körperschaften aufgrund der Spendenreform erstmals berechtigt sein, unmittelbar steuerbegünstigte Spenden entgegenzunehmen und dafür Spendenbestätigungen auszustellen.
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