Bezug: Vfg. v. 2.3.1999 (Az. S 2230 - 26/1 - St 32) und v. 28.7.1999 (Az.
Ergänzend zu den o. g. Verfügungen bittet die OFD Folgendes zu beachten:
a) Bezieht der Stpfl. ausschließlich Ausgleichsgeld nach
b) Bezieht der Stpfl. hingegen sowohl Ausgleichsgeld nach
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