Die ertragsteuerliche Behandlung der Ablösung von Altschulden nach § 7 ff. des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes vom 25.06.2004 (LwAltschG, BGBl 2004 I S.
Mit dem LwAltschG wurde die Möglichkeit zur Ablösung landwirtschaftlicher Altschulden neu geregelt. Ziel des Gesetzes ist die beschleunigte Ablösung der Altschulden durch die
Das LwAltschG wird durch die Verordnung zur Durchführung des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes vom 9. November 2004 (LwAltschV, BGBl 2004 I S.
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