OFD Chemnitz - Verfügung vom 15.08.2006
InvZ 1271 - 123/4 - St 21

OFD Chemnitz - Verfügung vom 15.08.2006 (InvZ 1271 - 123/4 - St 21) - DRsp Nr. 2008/90826

OFD Chemnitz, Verfügung vom 15.08.2006 - Aktenzeichen InvZ 1271 - 123/4 - St 21

DRsp Nr. 2008/90826

Gewährung betrieblicher Investitionszulage für Photovoltaikanlagen bei Betrieben des verarbeitenden Gewerbes; Kurzinformationen aus dem Bereich Investitionszulage Nummer 87/2006 Kurzinformation Nr. 56/2006 vom 31.05.2006, Az.: InvZ 1271 - 123/3 - St 21

Zu der Frage, ob die Anschaffung oder Herstellung einer Photovoltaikanlage durch einen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes zulagenbegünstigt ist, bittet die OFD folgende Rechtsauffassung zu vertreten:

Befinden sich die Photovoltaikanlagen auf dem Betriebsgelände des Betriebes des verarbeitenden Gewerbes, insbesondere auf den Dächern der Betriebs- und Lagergebäude, ist von einem einheitlichen Gewerbebetrieb auszugehen. Es handelt sich dann um einen so genannten Mischbetrieb, bei dem die Erzeugung von elektrischem Strom regelmäßig von untergeordneter Bedeutung sein wird. Dabei ist das Vorliegen einer wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Verbindung der Tätigkeiten zu unterstellen, wenn nicht wesentliche Anhaltspunkte zu einer anderen Beurteilung führen. Es ist davon auszugehen, dass die Tätigkeiten einander ergänzen.