OFD Chemnitz - Verfügung vom 20.01.2006
S 0131 - 19/10 - St 24

OFD Chemnitz - Verfügung vom 20.01.2006 (S 0131 - 19/10 - St 24) - DRsp Nr. 2008/90771

OFD Chemnitz, Verfügung vom 20.01.2006 - Aktenzeichen S 0131 - 19/10 - St 24

DRsp Nr. 2008/90771

Mitteilung von steuerlichen Bemessungsgrundlagen an Industrie- und Handelskammern in Sachsen für Genossenschaften, insbesondere Agrargenossenschaften; Überprüfung der Merker für den Datenaustausch

Die Verfügung vom 22.04.2005, Az.: S 0131 - 19/8 - St 24, wird aufgehoben.

Aufgrund vorgelegter Einzelfälle wurde festgestellt, dass bei der Setzung der Merker für den Datenaustausch mit der IHK bei den Agrargenossenschaften zum Teil die Regelungen der AL-Fest. Fach FestAllg, Teil 15. Tz. 2.5 nicht beachtet worden sind und somit zahlreiche landwirtschaftlich tätige Genossenschaften (Agrargenossenschaften) Beitragsbescheide der zuständigen Industrie- und Handelskammer erhalten haben, obwohl keine Mitgliedschaft in der IHK bestanden hat.

In der Regel wurde der Merker für den Datenaustausch bei den Agrargenossenschaften bereits bei der Aufnahme des Steuerfalls - aufgrund der bestehenden Gewerbesteuerpflicht der eingetragenen Genossenschaften - im Grundinformationsdienst auf „ja” gesetzt und seither nicht mehr geändert.