Das BMF hat mit Schreiben vom 18.11.2005 zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung von Aufwedungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-Software) Stellung genommen. Das BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und in das Intranet aufgenommen.
Die Verfügung vom 28.07.2005 Az.: S2172-14/8-St21 ist somit überholt und wird hiermit aufgehoben.
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