In Ergänzung der o. g. Vfg. teilt die OFD mit, daß zu der Frage, ob die Änderung bestandskräftiger Veranlagungen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufgrund nachträglichen Bekanntwerdens des tatsächlichen Zahlungsgrunds zulässig ist, nunmehr ein Musterverfahren vor dem FG des Landes Brandenburg unter dem Az
Gleichgelagerte Einspruchsverfahren können - wie in der Bezugsvfg. geregelt - mit Zustimmung des Einspruchsführers ruhend gestellt werden (§ 363 Abs. 2 Satz 1 AO). Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu entsprechen.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|