In der Vfg. v. 12.4.1999
An dieser Auffassung wird nicht mehr festgehalten. Vielmehr gelten betreffend die Übertragung der örtlichen Versorgungsanlagen die allgemeinen ertragstl. Grundsätze. Danach stellen die betreffenden Vorgänge regelmäßig einen entgeltlichen Vorgang (Tausch) dar.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|