Die ertragsteuerliche Beurteilung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstadien richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des § 4 Abs. 4 und 5 EStG in Verbindung mit dem zur ertragsteuerlichen Behandlung des Sponsoring ergangenen BMF-Schreiben vom 18.02.1998, BStBl 1998 I S. 212. Dabei sind folgende Möglichkeiten in Betracht zu ziehen:
Geschenke
Wendet der Steuerpflichtige seinen Geschäftsfreunden unentgeltlich Leistungen zu (beispielsweise Eintrittskarten oder Reisen), um geschäftliche Kontakte vorzubereiten und zu begünstigen oder um sich geschäftsfördernd präsentieren zu können, kann es sich um Geschenke im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG handeln, die insoweit abziehbar sind, als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 40 € nicht übersteigen. Der Geschenkbegriff des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG entspricht demjenigen der bürgerlichrechtlichen Schenkung.
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