In dem Erlass vom 11.08.1997 S 2333 - 1 V B 3 (entspricht inhaltlich der Veröffentlichung in DStR 1997 S. 1405) wurde geregelt, ob und unter welchen Voraussetzungen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VvaG) ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis und demzufolge ein Anspruch auf Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung besteht, der nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei bleibt.