Das BFH Urteil vom 06.06.2002 (
Aus diesem Grund bittet die OFD, die Regelungen der BMF-Schreiben vom 13.12.2002 und vom 17.06.2003 (a.a.O.) auch bei Bauarbeitsgemeinschaften und anderen Arbeitsgemeinschaften anzuwenden und zu beachten.
Die Rundverfügungen der OFD Düsseldorf
S 7100 A - St 142 vom 07.10.1988,
S 7100 A - St 14 H vom 10.04.1990 und
S 7100 A - St 442 vom 19.05.2003
zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Geschäftsführungsleistungen bei Bauarbeitsgemeinschaften hebt die OFD hiermit auf.
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