Zu der Frage, ob die einkommensteuerliche bzw. körperschaftsteuerliche Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 40 EStG bzw. § 8b Abs. 6 KStG gem. §
Folglich hat auch die durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz vom 20.12.2001 (BStBl 2002 I S. 35, 50) ins
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