Wegen der steuerlichen Behandlung von Zuwendungen zur Linderung der durch die Hochwasserkatastrophe entstandenen Not werden an die Finanzverwaltung zur Zeit vermehrt Fragen zu bestimmten Sachverhalten und Gestaltungen gerichtet.
Ich bitte, folgende Grundsätze anzuwenden:
1. Vereinfachter Spendennachweis gemäß § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Satz 2 EStDV 2. Vereinfachter Spendennachweis gemäß § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) und b) EStDV 3. Zuordnung der Flutopferhilfe zu den mildtätigen Zwecken 4. Spendenaufrufe von Berufsverbänden ohne öffentlich-rechtlichen Charakter i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG 5. Gehaltsverzicht/Belegschaftsspenden |
1. Vereinfachter Spendennachweis gemäß § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Satz 2 EStDV
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