Die steuerliche Behandlung der Vergütungen für das Personal bei Tests für medizinische Studiengänge wurde durch die obersten FinBeh des Bundes und der Länder erörtert. Danach sind die Aufsichtsvergütungen zusammen mit den Einnahmen aus der Haupttätigkeit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen und zu versteuern. Die Tätigkeit wird somit nicht nebenberuflich i. S. von § 3 Nr. 26 EStG ausgeübt.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|