Bei Übernachtungen im Ausland ist in der Hotelrechnung in den meisten Fällen der Preis für das Frühstück nicht enthalten. Dies gilt oftmals auch für Übernachtungen in Hotels ausländischer Hotelketten in Deutschland.
Ich bitte daher von einer Kürzung der Übernachtungskosten um das Frühstück nach R 40 Abs. 1 Satz 4
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