Die Multipart Automobil-Service GmbH (nachfolgend Multipart) bietet seit 1994 bundesweit Kfz-Händlern ein Händlergarantiesystem an. Ein Muster eines üblichen Vertrages zwischen Multipart und einem Händler ist in der Anlage beigefügt.
Die im Rahmen dieses Systems erbrachten Leistungen sind umsatzsteuerlich wie folgt zu beurteilen:
Die Garantieübernahme des Autohändlers ist keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung an den Käufer des Fahrzeugs, die nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. Jan. 2003,BStBl 2003 II S. 445). Ist der Käufer Unternehmer, kann der Autohändler nach § 9 UStG auf die Steuerbefreiung verzichten.
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