OFD Erfurt - Verfügung vom 09.05.1995
S 2253 A

OFD Erfurt - Verfügung vom 09.05.1995 (S 2253 A) - DRsp Nr. 2008/84413

OFD Erfurt, Verfügung vom 09.05.1995 - Aktenzeichen S 2253 A

DRsp Nr. 2008/84413

§ 15 EStG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; hier: Einkunftserzielungsabsicht bei nachfolgender Eigennutzung

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung spricht der Beweis des ersten Anscheins für das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht, weil nicht auf das Ergebnis der Vermögensnutzung eines oder weniger Jahre, sondern auf das positive Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung - i. d. R. 100 Jahre - abzustellen ist. Der Beweis des ersten Anscheins für das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht ist entkräftet, wenn aufgrund objektiver Beweisanzeichen festgestellt werden kann, daß der Stpfl. das Gebäude in der Absicht angeschafft oder hergestellt hat, die Steuervorteile in Anspruch zu nehmen und es kurze Zeit danach zu veräußern (BMF-Schrb. v. 23. 7. 1992, BStBl I, 434, DStR 1992, 1132).