Der OFD-Vfg. v. 13.8.1998 -
Während der als Dienstreise zu wertenden ersten drei Monate können nur beruflich veranlasste Telefonkosten berücksichtigt werden. Aufwendungen für private Telefonate gehören stets zu den Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 EStG).
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können jedoch an Stelle der Aufwendungen für eine wöchentliche Heimfahrt an den Ort des eigenen Hausstands die Gebühren für ein Telefonat bis zu einer Dauer von 15 Minuten mit Angehörigen, die zum eigenen Hausstand des AN gehören, berücksichtigt werden (H 43 [Telefonkosten]
Die Anlage zur Bezugsverfügung (Beispiel) bittet die OFD auszusondern.
Beispiel:
Der Berufssoldat A legt eine Kommandierungsverfügung für einen Einsatz in Kroatien für einen Zeitraum von 3 Monaten vor und begehrt die folgenden WK im Rahmen der ESt-Veranlagung 1997:
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