OFD Erfurt - Verfügung vom 19.02.1999
S 4514 A

OFD Erfurt - Verfügung vom 19.02.1999 (S 4514 A) - DRsp Nr. 2008/86070

OFD Erfurt, Verfügung vom 19.02.1999 - Aktenzeichen S 4514 A

DRsp Nr. 2008/86070

§§ 5, 6 GrEStG Auslegung und Anwendung der §§ 5 Abs. 2 und 6 Abs. 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 GrEStG beim Übergang eines Grundstücks von einer Gesamthand, an der die übertragende Gesamthand beteiligt ist

In der Frage, ob § 5 Abs. 2 oder § 6 Abs. 3 i. V. mit § 6 Abs. 1 GrEStG anzuwenden ist, wenn ein Grundstück von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand übergeht, an der die übertragende Gesamthand selbst beteiligt ist, wird gebeten, folgende Auffassung zu vertreten: