Mit Urteil vom 08.08.2002 (EFG 2002 S.
Insbesondere verstoße die aus der Progressionswirkung des Einkommensteuertarifs resultierende stärkere Entlastung höherer Einkommen im Rahmen der Günstigerprüfung nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Gegen dieses Urteil wurde Revision beim BFH (Az:
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