Durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung vom 22. Oktober 2004 (BGBl 2004 I S. 2663) sind die amtlichen Sachbezugswerte für das Kalenderjahr 2005 festgesetzt worden.
Im Kalenderjahr 2005 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:
I. bei Angehörigen der Bundeswehr
1. Besoldungsgruppen A 1 bis A 4 oder entsprechende Mannschaftsdienstgrade
- | mit Standort in den alten Ländern | 48,55 Euro |
- | Standort in den neuen Ländern | 44,50 Euro |
2. Besoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechende Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade
- | mit Standort in den alten Ländern | 87,39 Euro |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 80,10 Euro |
3. Besoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechende Feldwebel- und Offiziersdienstgrade
- | mit Standort in den alten Ländern | 165,07 Euro |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 151,30 Euro |
II. bei Angehörigen des Bundesgrenzschutzes