Das FG des Saarlandes hat sich im Urt. v. 12.12.1995 (EFG 1996, S.
Die OFD hat keine Bedenken, bei Verträgen zugunsten Dritter, die vor dem 1.1.1997 abgeschlossen worden sind, auf der Grundlage der Finanzgerichtsentscheidung für den Einzelfall ausnahmsweise einen Nachweis zuzulassen, daß der Vertrag nicht dem wirklichen Willen des Erblassers entspricht. Welche der vom FG aufgeführten Nachweismöglichkeiten als geeignet herangezogen werden können, bittet die OFD unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles im eigenen Ermessen zu entscheiden.
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