OFD Erfurt - Verfügung vom 30.07.2001
S 2244 A

OFD Erfurt - Verfügung vom 30.07.2001 (S 2244 A) - DRsp Nr. 2008/84443

OFD Erfurt, Verfügung vom 30.07.2001 - Aktenzeichen S 2244 A

DRsp Nr. 2008/84443

§ 17 EStG Nachträgliche Anschaffungskosten auf eine wesentliche Beteiligung bei kapitalersetzenden Darlehen und Bürgschaften von den Gesellschaftern nahestehenden Personen

Der VIII. Senat hat in den o. a. Urteilen zur Problematik der Berücksichtigung von Aufwendungen aus Darlehensverlust bzw. Bürgschaftsinanspruchnahme einer dem Gesellschafter nahestehenden Person als nachträgliche Anschaffungskosten i. S. des § 17 EStG entschieden (sog. Drittaufwand).

In den Urteilen ist sehr detailliert ausgeführt unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen einer nicht an der GmbH beteiligten Person bei dem i. S. des § 17 EStG beteiligten Gesellschafter zu nachträglichen Anschaffungskosten führen können.

1. Aufwendungen von Nichtgesellschaftern aufgrund eigener Leistungspflicht

Grundsätzlich sind Aufwendungen eines Dritten beim Stpfl. nicht einkünftemindernd zu berücksichtigen. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit (vgl. BFH v. 23.8.99 - GrS - II/97, BStBl 1999 II 146).