OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 01.02.2012
S 2293 A- 106 - St 513

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 01.02.2012 (S 2293 A- 106 - St 513) - DRsp Nr. 2012/80350

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 01.02.2012 - Aktenzeichen S 2293 A- 106 - St 513

DRsp Nr. 2012/80350

Steuerliche Behandlung der Ausschüttungen kanadischer Income Trusts Anrechnung kanadischer Quellensteuer unter Berücksichtigung des DBA mit Kanada

Kanada hat das Besteuerungsregime für so genannte „Specified Investment Flow-Through Trusts” (SIFT), zu denen auch die Commercial Trusts gehören, mit Wirkung ab 2007 geändert.

Vor der Rechtsänderung waren diese Trusts mit ihren Erträgen nach kanadischem Recht nicht steuerpflichtig, soweit diese an die Inhaber der Trustanteile ausgeschüttet wurden. Die Ausschüttungen waren aus kanadischer Sicht keine Dividenden, auf die Artikel 10 Absatz 3 des DBA-Kanada Anwendung finden würde. Vielmehr handelte es sich um Einkünfte, auf die Artikel 21 des DBA-Kanada anzuwenden war. Das kanadische Besteuerungsrecht war demnach nicht begrenzt, so dass die einbehaltene Quellensteuer von 25 % auf die deutsche Einkommensteuer in den Grenzen des § 34c Absatz 1 EStG anrechenbar ist.

Für Steuerjahre, die ab 2007 beginnen, gilt folgendes: