OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 01.03.2006
S 2332 A - 63 - St II 3 01

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 01.03.2006 (S 2332 A - 63 - St II 3 01) - DRsp Nr. 2008/89844

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 01.03.2006 - Aktenzeichen S 2332 A - 63 - St II 3 01

DRsp Nr. 2008/89844

Steuerliche Behandlung von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen in der Bankwirtschaft ab VZ 2004

Die Bankakademie/Business School of Finance & Management (HfB) bietet neben einer Bankausbildung verschiedene Bachelor- und Masterstudiengange an, die steuerlich unterschiedlich zu werten sind. Der Bachelor-Studiengang stellt im Vergleich zu dem in Deutschland gängigem Diplom-Studiengang ein Studium mit stärkerem Praxisbezug und kürzerer Studiendauer dar. Der Bachelor hat dieselbe Wertigkeit wie ein Diplomabschluss an der Fachhochschule und ist die Qualifizierung für einen Masterstudiengang. Der Masterstudiengang dient dazu, innerhalb von 1 bis 2 Jahren das Bachelor-Fach wissenschaftlich zu vertiefen oder ein neues Wissensgebiet zu erschließen.

I. Fachhochschulstudium - Abschluss Bachelor of Science/Bachelor of Finance & Management

Die HfB bietet für Abiturienten sowie für Abiturienten mit Ausbildung zum/zur Bankkaufmann/frau (IHK) und Quereinsteigern mit abgeschlossenem Bankfachwirtstudium verschiedene Bachelorstudiengänge an.

So haben Abiturienten die Möglichkeit, direkt nach dem Abitur, BWL zu studieren, im Rahmen von strukturierten Praktika Erfahrungen zu sammeln und nach 7 Semestern (davon 2 Auslandssemestern) den Abschluss Bachelor of Science zu erwerben. Die Studiengebühren betrugen 2005 je Semester 4.000 €.