OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.01.2000
S 2410 A - 27 - St II 13

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 03.01.2000 (S 2410 A - 27 - St II 13) - DRsp Nr. 2008/81364

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 03.01.2000 - Aktenzeichen S 2410 A - 27 - St II 13

DRsp Nr. 2008/81364

Absehen von der Erhebung der Kapitalertragsteuer auf verdeckte Gewinnausschüttungen, die aufgrund einer Außenprüfung festgestellt werden

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind Kapitalertragsteuern auf verdeckte Gewinnausschüttungen, die aufgrund einer Außenprüfung festgestellt wurden, aus Billigkeitsgründen nicht zu erheben, soweit bei rechtzeitigem Antrag nach § 44 c EStG die Voraussetzungen für die Erstattung der Kapitalertragsteuern vorgelegen hätten.