OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 04.04.2001
S 1301

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 04.04.2001 (S 1301) - DRsp Nr. 2008/80592

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 04.04.2001 - Aktenzeichen S 1301

DRsp Nr. 2008/80592

Dividendenzahlung der Aventis S. A. Straßburg, an ihre deutschen Aktionäre - Erstattung der französischen Kapitalertragsteuer und Gewährung der französischen Steuergutschrift (,,avoir fiscal'') - vereinfachtes Verfahren

Im Hinblick auf die hohe Zahl der deutschen Aventis-Aktionäre haben sich die deutsche und die französische Finanzverwaltung und die beteiligten Organisationen des Bankgewerbes (Depotbanken, Clearstream Banking AG) auf ein vereinfachtes Verfahren bei der Erstattung der französischen Kapitalertragsteuer und der Gewährung der französischen Steuergutschrift geeinigt.

Bei dem ersten Verfahrensschritt (Ansässigkeitsbestätigung durch das Wohnsitzfinanzamt) ergeben sich keine Abweichungen gegenüber dem weiterhin anwendbaren allgemeinen Verfahren.

Für die Aktionäre, die das (besondere) ,,Aventis-Verfahren'' gewählt haben, ergeben sich nach erfolgter Wohnsitzbestätigung durch ihre Finanzämter insoweit Änderungen, als die zweiten bis fünften Ausfertigungen des Antragsvordrucks RF 1A den Depotbanken der Aktionäre zuzuleiten sind. Die Depotbanken fertigen auf der Grundlage der Angaben in diesen Anträgen besondere Listen, die sie an die Clearstream Banking AG in Frankfurt am Main zur Zusammenfassung und weiteren Veranlassung weiterleiten.