OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 04.05.2000
S 2252 A - 75 - St II 32

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 04.05.2000 (S 2252 A - 75 - St II 32) - DRsp Nr. 2008/81373

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 04.05.2000 - Aktenzeichen S 2252 A - 75 - St II 32

DRsp Nr. 2008/81373

§ 20 EStG Abgrenzung von Einkünften aus Kapitalvermögen und nicht steuerbaren Kursgewinnen; Einkommensteuerliche Behandlung einer währungsgesicherten Festgeldanlage

Im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung bei einer Sparkasse ist folgendes Anlagemodell aufgedeckt worden, das bundesweit auch von anderen Banken und Investmentgesellschaften durchgeführt worden sein soll. Grundidee des Anlagegeschäfts ist das Motto „Steuerpflichtige Zinserträge in steuerfrei Rückzahlungsgewinne zu verwandeln” (vgl. die als Anlage beigefügte Darstellung eines Einzelfalls, wonach bei einem bereits bei Abschluss der Kapitalanlage feststehenden Bruttoertrag von 61.742 DM nur 2.293 DM versteuert werden). Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: