Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist mit Wirkung zum 01.02.2020 aus der Europäischen Union ausgetreten.
Für steuerliche Zwecke gilt für den Übergangszeitraum vom 01.02.2020 bis zum 31.12.2020 Folgendes:
§ 1 Brexit-Übergangsgesetz (BrexitÜG), BGBl 2019 I S.
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