In letzter Zeit werden - nicht zuletzt bedingt durch die Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Grundstücken - vermehrt Fragen zur einkommensteuerlichen Behandlung von Eigentumsübertragungen bei Ehescheidungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs unter Berücksichtigung von § 23 EStG gestellt.
Diesen Fragen liegt regelmäßig folgender Beispielssachverhalt zugrunde:
Das Ehepaar A und B lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB). Der Ehemann A erwarb im Jahr 1994 für 100.000 DM ein Grundstück zum alleinigen Eigentum, das von ihm seither vermietet wurde. Die Ehe wurde im Jahr 2000 geschieden. Der geschiedenen Ehefrau B stand daraufhin ein Zugewinnausgleichsanspruch gegen A in Höhe von 250.000 DM zu. Zur Abgeltung dieses Anspruchs übertrug ihr A das Grundstück, das im Übertragungszeitpunkt einen Verkehrswert von 250.000 DM hatte.
Ich bitte, solche Fälle einkommensteuerlich wie folgt zu behandeln:
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